Der auf Betreiben der European Securities and Markets Authority (ESMA) von der (Beratungs-)Industrie erarbeitete Verhaltenskodex für Stimmrechtsberater wurde im April 2014 — etwa zeitgleich zum Kommissionsvorschlag zur Reform der Aktionärsrichtlinie — publiziert. Die von der Industrie erarbeiteten Prinzipien dürften auch bei Übernahme des Kommissionsvorschlags zur Reform der Aktionärsrichtlinie ihre Bedeutung behalten: Art. 3i des Kommissionsvorschlags sieht allgemein gehaltene Transparenzvorschriften für Stimmrechtsberater vor, die mit den Kodexvorgaben gut vereinbar sind. Allerdings bedürfen die Transparenzvorschriften des Richtlinienvorschlags der Konkretisierung. Dafür gibt der Verhaltenskodex einige nützliche Hilfestellungen.
Nun hat der unabhängige Chairman der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Dirk Zetzsche, seinen Bericht zur Erarbeitung des Verhaltenskodex für Stimmrechtsberater veröffentlicht. Zetzsche erörtert den Hintergrund zu den Positionen der Arbeitsgruppe, insbesondere zum Anwendungsbereich des …
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