Ca. 90 Beiträge zum Unternehmensrecht – alles Pflichtlektüre. Am vergangenen Samstag wurde an Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider eine Festschrift zum 70. Geburtstag überreicht; das Werk erscheint im Verlag Dr. Otto Schmidt und wird herausgegeben von Burgard, Hadding, Mülbert, Nietsch und Welter. — Hier eine Würdigung von Person und Werk durch Burgard (DB 2011, Heft 4, Editorial).…
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5. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz
Die 5. Konferenz am Rhein findet am 10.2.2011 an der Universität zu Köln statt. Vorträge und Diskussion:
- „Die UG (haftungsbeschränkt) — eine GmbH mit ernst zu nehmenden Sonderregeln” (Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg);
- „Stellungnahme: Zur Reichweite des Sacheinlageverbots bei der UG (haftungsbeschränkt) — eine „liberale Gegenposition” (Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Köln);
- „Probleme in der Praxis mit dem Musterprotokoll und der Gesellschafterliste nach dem MoMiG” (Dr. Marc Hermanns, Köln)
Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht – Rückblick 2010 und Ausblick 2011
Der gesellschaftsrechtliche Rückblick in das vergangene Jahr kann kurz ausfallen: es war fast nichts los. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben eine Pause eingelegt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, Entzugserscheinungen sind nicht aufgetreten. Die Normenflut zu verarbeiten ist nicht nur für die Wissenschaft ein Problem, sondern für die Unternehmen ist jede Anpassung mit Aufwand verbunden — auch dann, wenn es im Gesetzentwurf regelmäßig zu den Kosten heißt: „keine”. Selbst die Rechtsprechung des BGH hatte auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht mit den ganz großen Entscheidungen aufzuwarten. Die Personalie um den überraschenden Vorruhestand des bisherigen Vorsitzenden des II. Zivilsenats und die Wiederbesetzung haben die interessierten Kreise bewegt. Die Praxis der Aktiengesellschaften bestritt die Hauptversammlungssaison in Umsetzung des …
WeiterlesenKlagegegner in der Insolvenz der Gesellschaft — und eine Bemerkung zur Zitation
„Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführerin sowie die Übernahme von Personalkosten zum Gegenstand haben, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter zu richten.” So hat es OLG München mit Urteil v. 6.10.2010 (7 U 2193/10) entschieden. Immer dann, wenn Beschlüsse der Gesellschafterversammlung angefochten werden, die das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen betreffen, sei die Klage gegen den Insolvenzverwalter zu richten. — Das soll hier nicht kommentiert, sondern der Umgang des OLG-Senats mit Kommentarzitaten moniert werden. Da wird „Scholz, GmbHG, 10. Auflage § 45 Rdnr. 149” angeführt. Ungenannt bleibt der Verfasser. Franz Scholz hat den Kommentar …
WeiterlesenFestschrift für Dieter Reuter
Soeben erschienen ist die dem Kieler Emeritus Dieter Reuter gewidmete Festschrift. Hier sei sowohl auf die zahlreichen Beiträgen zum Vereinsrecht als auch auf die spezifisch gesellschaftsrechtlichen aufmerksam gemacht:
- Jan Busche: Die Information der Aktionäre über Angelegenheiten der Gesellschaft
- Markus Gehrlein: Wahrung der Frist des § 246 Abs. 1 AktG durch Anrufung eines unzuständigen Schiedsgerichts?
- Ralf Katschinski: Die analoge Anwendung des § 307 AktG im GmbH-Vertragskonzern – Steuerfalle oder Scheinproblem
- Hartmut Oetker: Aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder öffentlicher Unternehmen und freier Zugang zu Informationen
- Marian Paschke: Herabsetzung der Vergütung von Geschäftsleitern und Führungskräften in der Krise
- Hans-Joachim Priester: Der Stimmrechtspool – Schnittstelle von Kapital- und Personengesellschaftsrecht
- Harm Peter Westermann: Der zum Ausscheiden aus einer Immobilienfonds-Gesellschaft gedrängte Gesellschafter.
Deutschland im Herbst – Erinnerungen an die Entstehung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes im Oktober 2008
„Es geht mir um einen rechtsgeschichtlichen Rückblick auf eine Zeit, die ereignisreicher war, als manches ganze Beamtenleben. Ich stelle die Chronik der dramatischen Ereignisse gerafft dar aus meinem ganz persönlichen Blickwinkel als Gesellschaftsrechtler im Bundesministerium Justiz und in die Gesetzgebung involvierter Fachbeamter.”
Ein Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Seibert in der Festschrift für Klaus J. Hopt.…
WeiterlesenSchwerpunktbereich „Unternehmen und Märkte“
Über die universitären Schwerpunktbereiche (deren Ergebnisse zu einem Drittel für die Erste juristische Prüfung zählen) wird verschiedentlich diskutiert. Da mag es hilfreich sein, die Anforderungen zu kennen. Ein Beispiel dafür ist die Klausuraufgabe, die gestern an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf im Schwerpunktbereich „Unternehmen und Märkte” zur Bearbeitung in fünf Stunden gestellt wurde.…
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