„Neue Regeln für den Aufsichtsrat — Professionalisierung, Diversity, Beteiligung von Frauen”. Dies ist das Thema einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Instituts für Unternehmensrecht an der an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Am 9.6.2010 sprechen dazu Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, und Prof. Dr. Ulrich Seibert, Bundesministerium der Justiz, Berlin. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr; sie findet im Hörsaal 6 A, Geb. 26.11 (gegenüber dem Juridicum) statt. Es wird um Anmeldung gebeten.…
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Eine hoch dotierte Zweckgesellschaft für den €
Wer sich an einer Gesellschaft beteiligt, sollte über deren Struktur einigermaßen im Bilde sein. Je höher das Investment, desto besser muss die Information sein. Sind freilich die Zahlen zu groß (und geht es auch nicht ums eigene Geld) schwindet offenbar das Interesse an solcher Erleuchtung wieder. Zu Pfingsten trat das „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus” in Kraft (BGBl. v. 22.5.2010, S. 627). Danach werden „Gewährleistungen” für Kredite ausgesprochen, die „eine von den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets gegründete oder beauftragte Zweckgesellschaft … bis zur Höhe von insgesamt 123 Milliarden Euro” (§ 1 Abs. 1 S. 1) aufnimmt. Dieser Betrag kann um bis …
Weiterlesen„Testen Sie Ihr Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht!“
Legal Tribune (ein Ende April gestartetes Online-Magazin in Kooperation SPIEGEL / WoltersKluwer) bringt eines der anscheinend beliebten Quizspiele: „Was die Abkürzung „HGB” bedeutet, wissen Sie vielleicht auch noch, wenn Sie seit dem Examen das Handels- und Gesellschaftsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Delkrederehaftung? Und wo war denn das formelle Registerrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!”…
WeiterlesenNeue DNotI-Gutachten zum Gesellschaftsrecht
Für den Fachmann immer lesenswert sind die (hier schon mehrfach erwähnten) Gutachten des Deutschen Notarinstituts, die im DNotI-Report veröffentlicht werden. In den letzten drei Ausgaben ging es um
- Ausscheiden des einzigen Komplementärs einer zweigliedrigen KG; Fortsetzung mit einem neuen Komplementär; Insolvenzverfahren über vollbeendete KG; Haftung des Kommanditisten (6/2010)
- Einreichung einer Gesellschafterliste durch den Notar; Prüfungspflicht des Notars; fehlerhafte vorangehende Gesellschafterliste; Grundsatz der Voreintragung; eingeschränkte Notarbescheinigung (7/2010)
- Inhalt des Hauptversammlungsprotokolls bei Feststellung des Vorsitzenden nach § 130 Abs. 2 S. 3 AktG (8/2010)
Alte Monographien in die Online-Dienste!
Vor fast 50 Jahren erschien die Habilitationsschrift von Wolfgang Zöllner über „Schranken mitgliedschaftlicher Stimmrechtsmacht bei den privatrechtlichen Personenverbänden” im Verlag C.H.Beck. Zuweilen erreichen mich (wohl in meiner Eigenschaft als sein akademischer Schüler) Anfragen, ob ich Zöllners Grundlagenwerk verfügbar habe, da entweder kein Bibliothekszugang besteht oder das Buch in der Bibliothek nicht (mehr) vorhanden ist. Dieselben Probleme gibt es für andere ältere Monographien und auch für Beiträge zu Festschriften. Diese oft noch bedeutsamen Werke geraten damit in ein unverdientes Abseits. Daher mein Vorschlag an die Verlage, den Text digital zu erfassen und online über die entsprechenden Dienste (Beck online, Legios, Juris, LexisNexis) frei zugänglich zu machen. Was Google books kann, sollte auch den Verlagen möglich sein. Die älteren …
WeiterlesenFestschrift für Jobst-Hubertus Bauer
Jobst-Hubertus Bauer hat im März 2010 eine schöne Festschrift zur Vollendung seines 65. Lebensjahres erhalten. Die Beiträge sind vorwiegend arbeitsrechtlicher Natur, doch auch für den Gesellschaftsrechtler sind viele Fundstellen (insbesondere zum Vorstand und zum Geschäftsführer) dabei:
… WeiterlesenChristian Arnold,Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Stuttgart
Variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern im faktischen Konzern
Matthias Bellmann, Dr. phil., Senior Advisor, Roland Berger Strategy Consultants
Die Bestellung von Vorständen – Bedürfen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einer Ergänzung?
Lothar Heimeier,Dr. phil. Université Aix-en-Provence, Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Heimeier & Partner Management- und Personalberatung GmbH, Stuttgart
Der Beirat im Familienunternehmen. Gesucht werden professionelle Ratgeber, keine Renommierbeiräte
Klaus-Stefan Hohenstatt,Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg/Sebastian Naber, Dr. iur., Rechtsanwalt, Hamburg
Die „Abfindung der
HV-Einberufung und Beipackzettel
„Wenn man sich die ersten ARUG-Einladungen ansieht, so sind sie vor allem eines: LANG.”(Daniela Gebauer im Editorial des HV-Magazin 1/2010). Das liegt (auch) an den „Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG”, die § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG von börsennotierten Gesellschaften verlangt. Zwar kann insofern weithin auf Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124 a AktG) verwiesen werden, aber man hat den Eindruck, dass die Angabe doch lieber in die Einberufung aufgenommen wird – wie zu hören ist: aus Gründen der Vorsicht, man weiß ja nie. Aber die immer gleichen …
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