„BDA, BDI, DAI, DIHK und GDV begrüßen prinzipiell alle Initiativen zur Erhöhung von Hauptversammlungspräsenzen. Soweit der vorliegende Richtlinienvorschlag den Unternehmen Möglichkeiten an die Hand gibt, Aktionäre stärker in die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft einzubinden, wird er unterstützt.”
So beginnt eine heute publizierte gemeinsame Stellungnahme dieser Verbände zu dem Richtlinienvorschlag (s.auch die Impact Study der Kommission).
Insgesamt wird trotz skeptischem Unterton im Wesentlichen zugestimmt. Kritisiert wird die Regelung der Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege, weil die „Aufrechterhaltung des Internets durch das betroffene Unternehmen technisch nicht gewährleistet werden” könne. Das kommt etwas unbedarft daher, hier hätte ich gerne fortschrittlichere Töne gehört; vor allem ist das Monitum unnötig, da der Art. 8 den Gesellschaften die Eröffnung der elektronischen Teilnahme ermöglicht, …
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