Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz TUG ist (als Entwurf) da

Ges­tern wurde der Dis­kus­si­ons­ent­wurf eines Trans­pa­renz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­set­zes (TUG) vom BMF ver­öf­fent­licht. Über die Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie hin­aus wird die Mel­de­schwelle für Stimm­rechts­be­tei­li­gun­gen an bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten auf 3% her­ab­ge­setzt (§ 21 Abs. 1 S. 1 WpHG). 

Fer­ner wird fol­gen­des Publi­ka­ti­ons­re­gime ein­ge­führt (aus der BMF-Beschrei­bung):

Künf­tig genügt keine regio­nale oder natio­nale Ver­öf­fent­li­chung, son­dern Emit­ten­ten an orga­ni­sier­ten Märk­ten müs­sen ihre Infor­ma­tio­nen Medien andie­nen, die in der Lage sind, sie euro­pa­weit zu ver­brei­ten. — Der Ent­wurf macht auf der Basis des Eins zu Eins“-Umsetzungskonzepts keine detail­lier­ten Anga­ben über die zu ver­wen­den­den Medien, son­dern bestimmt nur, dass die Zahl der unter­schied­li­chen Medien und Medi­en­ar­ten ange­mes­sen sein muss. Damit bestim­men die Beson­der­hei­ten des kon­kre­ten Ein­zel­falls, wel­che Medien ein­ge­schal­tet wer­den müs­sen, …

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Klagezulassungsverfahren in der Praxis (Deutsche Bank AG) ‑ergänzt 10.5.

Für meine Vor­le­sung Kapi­tal­ge­sell­schafts­recht habe ich in letz­ter Zeit so viele Pra­xis­bei­spiele, dass ich kaum mehr alle bespre­chen kann. Auf­ruf an die Aktio­näre der Deut­schen Bank” lau­tet der Titel von gro­ßen Anzei­gen in den heu­ti­gen Tages­zei­tun­gen, mit dem ein der Kirch-Gruppe zuge­rech­ne­ter Aktio­när für die Ein­lei­tung des Kla­ge­zu­las­sungs­ver­fah­rens” (§ 148 AktG) bei der Deut­schen Bank AG wirbt. Nähe­res dazu hier. Aber warum wurde das Aktio­närs­fo­rum (§ 127a AktG) im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger nicht (auch) genutzt? Genau dafür hat es der Gesetz­ge­ber vor­ge­se­hen, was sich offen­bar noch her­um­spre­chen muss. 

Ergän­zung: Am 5.5.2006 nun auch die Auf­for­de­rung im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger. Und heute am 10.5. wird gemel­det: Breu­ers Intim­feind, der bank­rotte Medi­en­mo­gul

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Ermöglichung moderner Teilhabe durch die Richtlinie über Aktionärsrechte — keine Festlegung auf die ortsgebundene Präsenzhauptversammlung

Bei den Stel­lung­nah­men zu dem Vor­schlag einer Richt­li­nie über bestimmte Aktio­närs­rechte zeich­net sich nament­lich von Sei­ten eini­ger deut­scher Ver­tre­ter die Ten­denz ab, das hie­sige Modell der Haupt­ver­samm­lung euro­pa­weit fest­schrei­ben zu wol­len. Frag­lich ist, ob die­ses Modell auch im 21. Jahr­hun­dert die not­wen­dige Aktio­närs­teil­habe im euro­päi­schen Bin­nen­markt gewähr­leis­ten kann. 

1. Dass sich die Anle­ger ein­mal im Jahr per­sön­lich tref­fen, um über das Unter­neh­men und des­sen Lei­tung zu bera­ten, ist ersicht­lich ein Idyll aus ver­gan­ge­nen Jahr­hun­der­ten. Die­ses Ver­fah­ren war effi­zi­ent, solange die Inves­to­ren aus Schorn­stein­ak­tio­nä­ren“ bestan­den. Aber schon im natio­na­len Rah­men kann — bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten — nicht mehr die Rede davon sein, dass die Ver­samm­lung prak­tisch allen Aktio­nä­ren offen steht und zur Mit­wir­kung ein­lädt. Um das Prä­senz­de­fi­zit aus­zu­glei­chen, …

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Aktionärsrechte-Richtlinie: neue Formulierung durch die Ratspräsidentschaft

Die öster­rei­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft bemüht sich eif­rig, die uner­war­tet schwie­rige Situa­tion mit dem Kom­mis­si­ons­vor­schlag einer Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie in den Griff zu bekom­men. Sie hat vor eini­gen Tagen eine Neu­for­mu­lie­rung des Vor­schlags vor­ge­legt, der nun in der Rats­ar­beits­gruppe (Zusam­men­kunft der zustän­di­gen Minis­te­ri­al­ver­tre­ter aus den Mit­glied­staa­ten) Mitte Mai ver­han­delt wird. In Wesent­li­chen fin­den sich Neue­run­gen zur Ein­be­ru­fung der HV (statt 30 eine 20Tage-Frist) und einige Prä­zi­sie­run­gen zum Fra­ge­recht vor der HV (Art. 9). 

Nach den Vor­stel­lun­gen der Kom­mis­sion soll­ten ledig­lich eher for­male Regeln einer infor­mier­ten Aktio­närs­mit­wir­kung in Haupt­ver­samm­lun­gen ver­ein­heit­licht wer­den. Das mate­ri­elle Akti­en­recht der Mit­glied­staa­ten sollte unbe­rührt blei­ben. Doch bei den Rege­lungs­vor­schlä­gen zum Fra­ge­recht und zum Ver­tre­tungs­recht zeigt sich, dass Ver­fah­rens­be­stim­mun­gen auch eine starke inhalt­li­che Wir­kung haben. Von Sei­ten deut­scher Unter­neh­mens­ver­tre­ter wird das …

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Haben Porsche und das Land Niedersachsen kein Stimmrecht bei der VW AG?

Der bri­ti­sche Fonds Her­mes will ver­mu­tete Abspra­chen zwi­schen den Groß­ak­tio­nä­ren der VW AG geprüft wis­sen (so berich­tet die Finan­cial Times über einen ihr vor­lie­gen­den Brief an VW): Her­mes is con­cer­ned the agree­ment could be a con­cert party”. If evi­dence of an agree­ment emer­ges, the con­se­quen­ces for the share­hol­ders … could be rather dra­ma­tic, inclu­ding a loss of voting and divi­dend rights or the requi­re­ment to launch a take­over bid”, the let­ter says.” 

Das Land Nie­der­sach­sen hält 20,75% und die Dr. Ing. h.c. F. Por­sche AG hält 21,28% der Stimm­rechte an der Volks­wa­gen AG (Bör­sen­zei­tung v. 26.4., S. 9). Die Anga­ben im Geschäfts­be­richt 2005 der VW AG (…

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Air Berlin: Börsengang als PLC.

Die im Dezem­ber 2005 errich­tete Air Ber­lin p.l.c. ist die zweit­größte Flug­ge­sell­schaft in Deutsch­land; das Vor­gän­ger­un­ter­neh­men wurde 1978 gegrün­det. Air Ber­lin beschäf­tigt mehr als 2.650 Mit­ar­bei­ter. Der Bör­sen­gang könnte bis zu 800 Mio. Euro ein­brin­gen (FAZ v. 21.4.2006). Wenn am 5. Mai 2006 der Han­del im amt­li­chen Markt der Fran­fur­ter Wert­pa­pier­börse beginnt, so gehen dort nicht Aktien (§ 1 Abs. 2 AktG) der Air Ber­lin um, son­dern shares” wer­den gehan­delt — kein Fall von Bör­sia­nerd­eng­lisch, der die Gesell­schaft für deut­sche Spra­che auf den Plan rufen müsste. Viel­mehr sollte sich die gesell­schafts­recht­li­che Szene für den Vor­gang inter­es­sie­ren. Nach­dem im Mit­tel­stand die bri­ti­sche Pri­vate Com­pany Limi­ted by Shares der deut­schen GmbH Kon­kur­renz macht, ent­deckt erst­mals ein …

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Aktionäre auf Absahnertour” (?)

Unter die­ser rei­ße­ri­schen Über­schrift erscheint einer der publi­zis­ti­schen Sai­sonar­ti­kel zur Haupt­ver­samm­lungs­zeit, die­ses Mal Spie­gel online. Aus frü­he­ren Tagen wird berich­tet, die scham­lo­ses­ten Aktio­näre lie­ßen sich dort <HV-Buf­fet> Schwei­ne­me­dail­lons und Krab­ben­sa­lat in Plas­tik­do­sen abfül­len, genug für das Mit­tag­essen der kom­men­den Woche.” Doch was im Jahr 2006 die Absah­ner­tour sein soll, wird in dem gesam­ten Arti­kel nicht klar. 

In die­sem Jahr könn­ten in den Ver­samm­lungs­hal­len beson­ders viele Sitz­rei­hen frei blei­ben”, heißt es dort im Zusam­men­hang mit den sin­ken­den HV-Prä­sen­zen. Aber die phy­si­sche Anwe­sen­heit (oder auch Nicht­an­we­sen­heit) vie­ler tau­send Klein­ak­tio­näre hat allen­falls mar­gi­na­len Ein­fluss auf die Prä­senz­quote, die sich aus dem ver­tre­te­nen Grund­ka­pi­tal errech­net. Es gilt das Kapital‑, nicht das Kopf­prin­zip. Vor allem aus­län­di­sche Fonds (denen idR nicht an Ein­fluss­nahme auf das Manage­ment …

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