Geschlechterquote im Aufsichtsrat: Referentenentwurf vorgelegt

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend und das Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz haben den lange erwar­te­ten Refe­ren­ten­ent­wurf jetzt vor­ge­legt (soll bis­lang hei­ßen: den inter­es­sier­ten Krei­sen” zur Stel­lung­nahme bis zum 7.10.2014 zuge­lei­tet): Entwurf eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst.

Als neuer § 96 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen:

Bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten, für die das Mit­be­stim­mungs­ge­setz (…) gilt, setzt sich der Auf­sichts­rat zu min­des­tens 30 Pro­zent aus Frauen und zu min­des­tens 30 Pro­zent aus Män­nern zusam­men. Der Min­dest­an­teil ist auf der Seite der Aktio­näre und der Arbeit­neh­mer geson­dert zu erfül­len. Es ist zur nächs­ten vol­len Per­so­nen­zahl auf­zu­run­den. …

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Kölner Kommentar zum AktG: §§ 146 – 149 erläutert

In die­ser Woche dis­ku­tiert der 70. Deut­sche Juris­ten­tag u.a. über die Reform der Organ­haf­tung? – Mate­ri­el­les Haf­tungs­recht und seine Durch­set­zung in pri­va­ten und öffent­li­chen Unter­neh­men. Durch­set­zung ist das Stich­wort: Die Gel­tend­ma­chung von Ersatz­an­sprü­chen nach einem Beschluss der Haupt­ver­samm­lung (§ 147 AktG) und die Kla­ge­mög­lich­keit einer Aktio­närs­min­der­heit (§ 148 AktG) spie­len dabei eine Rolle. Da trifft es sich gut, dass soeben eine umfäng­li­che Erläu­te­rung die­ser Bestim­mun­gen erschie­nen ist. Für den Köl­ner Kom­men­tar zum AktG behan­deln die Rechts­an­wälte Prof. Dr. Jochen Vet­ter (Mün­chen) und Dr. Oli­ver Rieckers (Düs­sel­dorf) auf 562 Sei­ten die §§ 146 – 149 AktG.…

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Aktienrechtsnovelle: die Stellungnahmen

Das Quo­ten­ge­setz lässt auf sich war­ten (Spe­ku­la­tio­nen dar­über), und so ver­trei­ben wir uns die Zeit mit der klei­nen Akti­en­rechts­no­velle. Dazu haben die (wie es heißt) inter­es­sier­ten Ver­bände” inzwi­schen Stel­lung genom­men. Der Deut­sche Rich­ter­bund emp­fiehlt, die Novelle auf­zu­schie­ben und mit der Umset­zung der (vor­ge­schla­ge­nen) EU-Richt­li­nien zu ver­bin­den sowie mit einer Revi­sion des Beschluss­män­gel­rechts. Die Gefahr von Redak­ti­ons­ver­se­hen, die in nicht unbe­trächt­li­cher Zahl jetzt schon zu kor­ri­gie­ren sei, dürfte beson­ders hoch sein, wenn eine Viel­zahl von Geset­zes­än­de­run­gen inner­halb kur­zer Zeit erfolgt. Aktu­elle Kom­men­tar­li­te­ra­tur, die ein Ver­se­hen auf­deckt und kor­ri­giert, ist bei neue­rer Gesetz­ge­bung viel­fach ent­we­der noch nicht vor­han­den oder jeden­falls bei den Gerich­ten nicht greifbar.” 

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut (DAI) befasst sich mit der …

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Aktiensperre durch die Depotbank?

Die Gesell­schaft gewährt nur dem­je­ni­gen ein Teil­nahme- und Stimm­recht an der Haupt­ver­samm­lung, der die Stü­cke bis Ablauf der Haupt­ver­samm­lung nach­weis­lich hält. Aus die­sem Grund wer­den die Aktien gesperrt.” So schreibt mir die Bank im Rah­men der Mit­tei­lung über die Haupt­ver­samm­lung einer bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaft mit Inha­ber­ak­tien. Das wun­dert mich doch sehr, denn § 123 Abs. 3 S. 3 AktG ist zwin­gend: Es kommt auf den Anteils­be­sitz” im Depot am 21. Tag vor der Ver­samm­lung an; es gibt weder Hin­ter­le­gung noch Sperre. Und ein Blick in die Teil­nah­me­be­din­gun­gen der Gesell­schaft zeigt dies auch: Im Ver­hält­nis zur Gesell­schaft gilt für die Teil­nahme an der Ver­samm­lung oder die Aus­übung des Stimm­rechts als Aktio­när nur, wer den Nach­weis des …

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Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex

Heute fand die 13. Kon­fe­renz in Ber­lin statt. Der Kom­mis­si­ons­vor­sit­zende bekräf­tigte, dass für 2014 keine Ände­run­gen vor­ge­se­hen sind. Über­le­gun­gen wer­den zu zwei Gegen­stän­den angekündigt:

  • Soll der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende den Inves­to­ren zu Gesprä­chen zur Ver­fü­gung ste­hen und ggf. in wel­chem Umfang?
  • Sind die Emp­feh­lun­gen für die Höchst­zahl von Auf­sichts­rats­man­da­ten wei­ter­hin angemessen?

Auf der Agenda der Kom­mis­sion bleibe das Thema Proxy Advi­sors, bei dem zwar kein Regelungs‑, aber Erläu­te­rungs­be­darf gese­hen wird.

Bekannt­lich ist das Span­nungs­ver­hält­nis der Kom­mis­si­ons­emp­feh­lun­gen und der gesetz­ge­be­ri­schen Tätig­keit in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der dis­ku­tiert wor­den. Dazu erklärte der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter mit Blick auf die sog. Frau­en­quote erstaun­lich unsen­si­bel: Und wenn wir fest­stel­len, dass ein Mit­tel wie die Emp­feh­lun­gen Ihrer Kom­mis­sion nicht über­all gut wirkt, dann ist es rich­tig, zu einem ande­ren …

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Anfechten oder sanieren

In einem Akti­en­ge­setz­kom­men­tar ist zu lesen: Die Erhe­bung der Anfech­tungs­klage nach § 245 Nr. 4 bei sat­zungs- und geset­zes­wid­ri­gen Haupt­ver­samm­lungs­be­schlüs­sen (ist) als eine nach § 93 AktG haf­tungs­be­währte <gemeint: ‑bewehrte> Vor­stands­pflicht anzu­er­ken­nen, damit die Beschlüsse auch tat­säch­lich einer gericht­li­chen Klä­rung zuge­führt wer­den und nicht durch Ablauf der Anfech­tungs­frist bin­dend wer­den”. Gemach, gemach. Gibt es denn nicht die gegen­tei­lige Vor­stands­pflicht, mit gesetz­li­chen Mit­teln den mög­li­cher­weise feh­ler­haf­ten Beschluss durch­zu­set­zen? Genau die­ses geschieht bei dem Antrag nach § 246a AktG. Der Vor­stand führt die Regis­ter­ein­tra­gung sowie die Fest­stel­lung der Bestands­kraft der Ein­tra­gung” durch eine Ent­schei­dung des OLG her­bei, und dann passt es schon: Nach der Ein­tra­gung las­sen Män­gel des Beschlus­ses seine Durch­füh­rung unbe­rührt”. Bei­des geht …

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Geldwäsche und Kapitalgesellschaften

Geld­wä­sche und Gesell­schafts­recht: immer wie­der ein Thema. Inter­na­tio­nale Bestre­bun­gen zie­len auf die völ­lige Offen­le­gung der Anteils­eig­ner von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die G8-Staa­ten haben 2013 beschlos­sen, eine bes­sere Trans­pa­renz über die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten von Unter­neh­men zu erzie­len. Unter­neh­men müs­sen Infor­ma­tio­nen dar­über haben und zeit­nah zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen, wem sie tat­säch­lich gehö­ren und wer sie tat­säch­lich kon­trol­liert. Diese Infor­ma­tio­nen müs­sen zum Zwe­cke der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Steu­er­hin­ter­zie­hung den zustän­di­gen Behör­den zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.” Die Medien berich­ten von einem Brief, den der Finanz­mi­nis­ter jüngst an den Jus­tiz­mi­nis­ter gesandt hat, um Sofort­maß­nah­men” anzu­mah­nen. Hin­ter­grund ist die Dro­hung einer Unter­or­ga­ni­sa­tion der OECD, Deutsch­land als Hoch­ri­si­ko­land betr. Geld­wä­sche ein­zu­stu­fen. In ers­ter Linie geht es um Straf­recht, …

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