Zur Delisting-Regelung

Die gest­rige Anhö­rung im BT-Rechts­aus­schuss ver­mit­telte den Ein­druck, dass das Delis­ting zwar gere­gelt gehört, aber ange­sichts der Kom­ple­xi­tät nicht in letz­ter Minute noch im Rah­men der Akti­en­rechts­no­velle. Diese Novelle soll nach fast fünf­jäh­ri­ger Rei­fe­zeit (dazu Sei­bert, FS Bruno Küb­ler, 2015, S. 665 ff) bis zur Som­mer­pause end­lich ver­ab­schie­det werden. 

Für das Delis­ting wird eine kapi­tal­markt­recht­li­che oder akti­en­ge­setz­li­che Rege­lung erwo­gen. Eine Abfin­dung für Aktio­näre, die auf die Han­del­bar­keit ihrer Aktien ver­traut haben, soll es wohl geben. Sie erhal­ten die Option, ihre Aktien anzu­die­nen. Wem? Der Gesell­schaft, soweit zuläs­sig, oder dem Groß­ak­tio­när, der ggf. dafür ein­steht (s. § 327b III AktG). Umstrit­ten bleibt die Bemes­sung die­ser Abfin­dung. Soll man sich eher an § 31 WpÜG ori­en­tie­ren (gewich­te­ter Bör­sen­kurs, so …

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Aktienrechtsnovelle und Delisting: Anhörung im Rechtsausschuss

Der Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Ände­rung des Akti­en­ge­set­zes (Akti­en­rechts­no­velle 2014) ist Gegen­stand einer öffent­li­chen Anhö­rung im Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges am 6. Mai 2015. Die Stel­lung­nah­men der Sach­ver­stän­di­gen sind hier zugäng­lich. Auf­grund der Prüf­bitte des Bun­des­ra­tes steht auch das Thema Delis­ting” zur Beratung.…

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Volkswagen AG: Amtsniederlegung der Eheleute Piëch entgegen der Satzung?

Die Volks­wa­gen AG hat am 25.April gem. § 151 WpHG mit­ge­teilt: Der Vor­sit­zende des Auf­sichts­rats der Volks­wa­gen AG, Pro­fes­sor Dr. Fer­di­nand K. Piëch, hat mit sofor­ti­ger Wir­kung die Nie­der­le­gung des Vor­sit­zes und der Mit­glied­schaft im Auf­sichts­rat der Volks­wa­gen AG … erklärt. Ebenso hat Frau Ursula Piëch erklärt, alle Man­date im Volks­wa­gen Kon­zern niederzulegen.” 

Und was sagt die Sat­zung der Volks­wa­gen AG dazu? Dort heißt es in § 11 I: Ein Mit­glied des Auf­sichts­rats kann sein Amt jeder­zeit durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über dem Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den unter Ein­hal­tung einer Frist von einem Monat niederlegen.” 

Dass der Vor­sit­zende des AR die Amts­nie­der­le­gung nicht sich selbst gegen­über erklä­ren kann, ver­steht sich. In ver­stän­di­ger Aus­le­gung wird man den stell­ver­tre­ten­den …

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Briefwahl und Online-Teilnahme an der HV

Die Brief­wahl” (§ 118 II AktG) ist 2014 von zwei Drit­teln der DAX30-Gesell­schaf­ten ange­bo­ten wor­den (s. diese Erhe­bung); 2015 kom­men noch einige dazu, u.a. die Deut­sche Tele­kom AG. Brief­wahl ist eine flotte Sache, die via Inter­net kur­zer­hand erle­digt ist (habe das real und live in der Vor­le­sung demons­triert). Frag­lich ist, wieso dane­ben noch ein gro­ßer Auf­wand mit dem gesell­schafts­be­nann­ten Ver­tre­ter betrie­ben wird (§ 134 III 5 AktG). Warum über Eck, wenn es auch direkt geht? 

Die Aus­ge­stal­tung der Brief­wahl” (bes­ser for­mu­liert das öster­rei­chi­sche Akti­en­ge­setz: Fern­ab­stim­mung) ist über­aus ver­schie­den. Man­che Gesell­schaf­ten behar­ren auf dem Post­brief, über­wie­gend wird die Stimm­ab­gabe über ein Inter­net­por­tal ermög­licht. Auch der letzt­mög­li­che Zeit­punkt für den Ein­gang der Stimme ist …

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Corporate Governance Kodex: Änderungsvorschläge der Kommission

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Gover­nance stellt ihre Ände­rungs­vor­schläge zur Kon­sul­ta­tion (bis 1. April 2015). Bei der regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung des Kodex folgt die Regie­rungs­kom­mis­sion dem Grund­satz, nicht mehr Not­wen­di­ges zu strei­chen, Prä­zi­sie­run­gen vor­zu­neh­men, wo es sinn­voll ist, zwi­schen­zeit­li­che Geset­zes­än­de­run­gen nach­zu­voll­zie­hen und mate­ri­elle Ver­än­de­run­gen mit gro­ßer Zurück­hal­tung vor­zu­se­hen. Im Vor­der­grund <Schreib­weise berich­tigt> ste­hen die­ses Jahr einige wenige mate­ri­elle Anpas­sungs­vor­schläge für die wei­tere Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Aufsichtsarbeit.” 

Auch der Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalts­ver­eins hat dazu Vor­schläge unter­brei­tet.…

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Ausblick HV-Saison 2015

Mein Gruß­wort zur Son­der­aus­gabe HV-Recht 2015 (HV-Maga­zin): Die Haupt­ver­samm­lungs­sai­son 2015 wird keine gesetz­ge­be­ri­schen Neue­run­gen ver­ar­bei­ten müs­sen. Seit etwa 5 Jah­ren steht die Legis­la­tive auf die­sem Gebiet still, wäh­rend im Jahr­zehnt davor fast eine Hyper­ak­ti­vi­tät herrschte. Eine seit 2011 ange­kün­digte Akti­en­rechts­no­velle mit klei­ne­ren Repa­ra­tu­ren und Klar­stel­lun­gen zum HV-Ablauf lässt immer noch auf sich war­ten. Nach dem neu vor­ge­leg­ten Regie­rungs­ent­wurf (Januar 2015) ist etwa ein Record Date auch für Namens­ak­tien geplant. Das Quo­ten­ge­setz für die Auf­sichts­räte bör­sen­no­tier­ten und voll mit­be­stimm­ter Gesell­schaf­ten wird vor­aus­sicht­lich im ers­ten Halb­jahr ver­ab­schie­det wer­den. Damit betrifft es die HV 2015 noch nicht, gleich­wohl wirft es in der Sache seine Schat­ten voraus. 

Große Ver­än­de­run­gen zeich­nen sich ab, wenn man auf die Pläne der EU-Kom­mis­sion blickt. …

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Muss die HV-Stimmrechtsausübung durch einen Checkpoint Charlie“?

Ein Bei­trag aus Groß­bri­tan­nien zur Ände­rung der EU-Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie greift die Fokus­sie­rung auf Inter­me­diäre an, wenn es um die Aus­übung von Stimm­rech­ten geht. Ins­be­son­dere wer­den US-Ban­ken ange­gan­gen, die einen Kon­troll­punkt („Check­point Char­lie”) zwi­schen Aktio­när und Gesell­schaft bildeten: 

(…) The con­cept is very simple. We own shares in a com­pany, we know when the mee­ting is, we know what the issues are: we want to vote. But the sys­tem by which inves­tors vote their shares, in par­ti­cu­lar across bor­ders, is frau­ght with com­pli­ca­tion, lack of trans­pa­rency (obfus­ca­tion) and inef­fi­ci­ency (for owners and mana­gers at least). It is not fit for pur­pose, because it regu­larly disen­fran­chi­ses share­hol­ders. The com­pli­ca­tion lies in the chain of finan­cial inter­me­di­a­ries that exists bet­ween com­pa­nies and the bene­fi­cial …

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