Mitteilung der Pressestelle des BGH
(Hervorhebung unten von mir; die Urteilsgründe liegen meistens erst in einigen Wochen vor)
Bundesgerichtshof entscheidet über die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH
Urteil vom 12. April 2016 – II ZR 275/14
Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage einer Gesellschafterin der Media-Saturn-Holding abgewiesen und dabei über die Grenzen der Pflicht eines Gesellschafters zur Zustimmung zu Beschlussanträgen entschieden.
Bei der beklagten GmbH handelt es sich um die Konzernholdinggesellschaft der Media-Saturn-Gruppe. Die Media-Saturn-Märkte werden als Enkelgesellschaften der Beklagten betrieben. Dabei wird regelmäßig für jeden Markt eine eigene Gesellschaft gegründet, die dann die erforderlichen Mietverträge abschließt.
Die Klägerin ist an der Beklagten mit 21,62 %, die Streithelferin der Beklagten, ein Konzernunternehmen der Metro …
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