Organhaftung: Beschlüsse des 70.DJT

Die wirt­schafts­recht­li­che Abtei­lung des 70. DJT zur Organ­haf­tung hat sich u.a. für fol­gende Geset­zes­än­de­run­gen aus­ge­spro­chen:

  • Die Sat­zung soll die akti­en­recht­li­che Innen­haf­tung der Organ­mit­glie­der begren­zen können. 
  • Es sollte klar­ge­stellt wer­den, dass ein Vor­stands­mit­glied grund­sätz­lich auf die ord­nungs­ge­mäße Wahr­neh­mung der Res­sort­ver­ant­wort­lich­keit eines ande­ren Vor­stands­mit­glieds ver­trauen darf. 
  • Die Beweis­last­re­gel des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG sollte gestri­chen wer­den. Der Anwen­dungs­be­reich der Beweis­last­re­gel sollte zumin­dest auf amtie­rende Organ­mit­glie­der begrenzt wer­den. Die Beweis­last­re­gel sollte zumin­dest um ein Recht des aus­ge­schie­de­nen Organ­mit­glieds auf Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen ergänzt werden. 
  • Die Drei­jah­res­frist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG sollte ersatz­los entfallen. 
  • Es sollte die zehn­jäh­rige Ver­jäh­rungs­frist der § 93 Abs. 6 AktG abge­schafft werden. 
  • Der Gesetz­ge­ber sollte regeln, dass der Auf­sichts­rat über die Mög­lich­keit ver­fügt, der
Weiterlesen

Kölner Kommentar zum AktG: §§ 146 – 149 erläutert

In die­ser Woche dis­ku­tiert der 70. Deut­sche Juris­ten­tag u.a. über die Reform der Organ­haf­tung? – Mate­ri­el­les Haf­tungs­recht und seine Durch­set­zung in pri­va­ten und öffent­li­chen Unter­neh­men. Durch­set­zung ist das Stich­wort: Die Gel­tend­ma­chung von Ersatz­an­sprü­chen nach einem Beschluss der Haupt­ver­samm­lung (§ 147 AktG) und die Kla­ge­mög­lich­keit einer Aktio­närs­min­der­heit (§ 148 AktG) spie­len dabei eine Rolle. Da trifft es sich gut, dass soeben eine umfäng­li­che Erläu­te­rung die­ser Bestim­mun­gen erschie­nen ist. Für den Köl­ner Kom­men­tar zum AktG behan­deln die Rechts­an­wälte Prof. Dr. Jochen Vet­ter (Mün­chen) und Dr. Oli­ver Rieckers (Düs­sel­dorf) auf 562 Sei­ten die §§ 146 – 149 AktG.…

Weiterlesen

Zur Haftung bei Weglassen des UG-Zusatzes haftungsbeschränkt“

Haf­tet der geschäfts­füh­rende Gesell­schaf­ter einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) per­sön­lich, wenn er bei Ver­trags­schluss zwar das Unter­neh­men als E … UG” bezeich­net, den Zusatz „(haf­tungs­be­schränkt)” aber weg­lässt? Diese Frage hat das Land­ge­richt Düs­sel­dorf ver­neint (Urt. v. 16.10.2013, 9 O 434/12). Zwar heißt es in der Geset­zes­be­grün­dung zu § 5a GmbHG, der Rechts­form­zu­satz sei zwin­gend und das Publi­kum dürfe nicht getäuscht wer­den, dass es sich um eine Gesell­schaft mit sehr gerin­gem Grün­dungs­ka­pi­tal han­dele. Dar­aus kann aber nach dem gut und aus­führ­lich begrün­de­ten Urteil des LG Düs­sel­dorf nicht gefol­gert wer­den, dass stets eine Rechts­schein­haf­tung bei Weg­las­sen des Zusat­zes eingreife. 

Viel­mehr bedarf es eines kon­kre­ten Ver­trau­ens des Ver­trags­part­ners. Die per­sön­li­che Haf­tung greife …

Weiterlesen

Haftung des Geschäftsführers für (zu) hohes Anwaltshonorar?

Hono­rar­ver­ein­ba­run­gen von Unter­neh­men in der Krise mit Bera­tern sind in jüngs­ter Zeit in die Kri­tik gera­ten. Der Insol­venz­ver­wal­ter von Q‑Cells ver­klagt zwei ehe­ma­lige Vor­stands­mit­glie­der der Gesell­schaft (und deren anwalt­li­che Bera­ter) im Zusam­men­hang mit der letzt­lich geschei­ter­ten Sanie­rungs­be­ra­tung. Auch bei der Prak­ti­ker-Insol­venz ist von sehr üppi­gen Bera­ter­ho­no­ra­ren die Rede. Insol­venz­recht­lich steht die Anfech­tung im Raum, gesell­schafts­recht­lich die Haf­tung der Geschäfts­lei­ter für die Ver­gabe die­ser Dienst­leis­tun­gen. Da passt es gut, dass der BGH sich vor kur­zem zur Haf­tung des Geschäfts­füh­rers geäu­ßert hat. Die Ent­schei­dung vom II ZR 86/11 v. 18.6.2013 (DB 2013 S. 1959) betrifft eine mitt­ler­weile insol­vente GmbH & Co. KG aus Ber­lin. Deren Geschäfts­füh­rer hatte mit einer Anwalts­kanz­lei eine nach­träg­li­che schrift­li­che Hono­rar­ver­ein­ba­rung …

Weiterlesen

Aufsichtsrat, Haftung und die Unternehmenskontrolle durch juristische Gutachten“

Uner­quick­lich sind meist Anrufe von Jour­na­lis­ten, die wis­sen wol­len: Haf­tet er jetzt oder nicht?”. Die Ant­wort, es kommt dar­auf an” ist gewiss nicht hilf­reich. Aber die Haf­tung eines Auf­sichts­rats ist eine kom­plexe Ange­le­gen­heit. Die maß­ge­bende Norm ist § 116 AktG, wonach für Sorg­falts­pflicht und Ver­ant­wort­lich­keit der Auf­sichts­rats­mit­glie­der” die Regeln für den Vor­stand sinn­ge­mäß” gel­ten. Der Auf­sichts­rat lei­tet aber nicht wie der Vor­stand die Gesell­schaft (§ 76 AktG), son­dern hat des­sen Geschäfts­füh­rung zu über­wa­chen (§ 111 I AktG). Der Sorg­falts­maß­stab ori­en­tiert sich daher an die­ser Über­wa­chungs­auf­gabe. Bei unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen gilt auch für den Auf­sichts­rat die Busi­ness Judgment Rule (§ 932 AktG). Unter­schiede zwi­schen obli­ga­to­ri­schem und fakul­ta­ti­ven (GmbH-)AR sind …

Weiterlesen

Weitere Einschränkungen bei der Organhaftung auf dem Wege …

… aber nur im ehren­amt­li­chen Bereich. Die Haf­tung von Organ­mit­glie­dern ein­zu­schrän­ken liegt sonst gewiss nicht im Trend der Zeit. Ande­res gilt für Ver­eine und Stif­tun­gen. Hier haf­tet der Vor­stand für einen Scha­den intern nicht bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­ur­sa­chung. So hat es der Gesetz­ge­ber im Jahre 2009 mit § 31a BGB ange­ord­net. Diese Pri­vi­le­gie­rung gegen­über dem all­ge­mei­nen Haf­tungs­re­gime soll wei­ter aus­ge­baut wer­den. Der Ent­wurf eines Geset­zes zur Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung des Gemein­nüt­zig­keits­rechts (GemEntBG; dazu Hüt­te­mann DB 2012, 2592) sieht vor, dass alle Organ­mit­glie­der” (Bei­rat, Auf­sichts­rat, Kura­to­rium) für leichte Fahr­läs­sig­keit dem Ver­ein bzw. der Stif­tung gegen­über nicht haf­ten. Außer­dem sol­len beson­dere Ver­tre­ter” (§ 30 BGB) an der Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung teil­ha­ben. Eine sol­che …

Weiterlesen

Schon wieder: Haftungsfalle Ltd.

Der Fall ist typisch. In Eng­land wurde eine Solar­tech­nik Ltd. gegrün­det, die in Nie­der­sach­sen tätig gewor­den ist. Im Mai 2010 wird sie aus dem eng­li­schen Regis­ter (Com­pa­nies House in Car­diff) gelöscht (zu ver­mu­ten ist: wegen nicht ein­ge­reich­ter – eng­lisch­spra­chi­ger — Unter­la­gen der Rech­nungs­le­gung). Bis Dezem­ber 2010 setzt sie ihre Geschäfts­tä­tig­keit fort. Damit wird die volle per­sön­li­che Haf­tung der Gesell­schaf­ter begrün­det. Das ist die Haf­tungs­falle, in der schon viele deut­sche Limi­ted-Grün­der sich ver­fan­gen haben. Sie rech­ne­ten nicht mit der Kon­se­quenz des eng­li­schen Rechts­sys­tems, das mit Löschun­gen wegen nicht ein­ge­hal­te­ner Pflich­ten schnell und hart reagiert. Mit dem Weg­fall der Limi­ted ist der wei­ter aktive unter­neh­me­ri­sche Zusam­men­schluss nach deut­schem Recht zu bestim­men. Es kom­men je nach Art oder Umfang des Gewer­bes in Betracht …

Weiterlesen