Verlieren die Instanzgerichte doch die Geduld mit räuberischen Aktionären? Nach den „Zapf”-Urteilen des LG und OLG Frankfurt/Main hat jetzt das LG Hamburg (321 O 430/07 v. 15.6.2009) aus § 826 BGB verurteilt. Was war geschehen? Ein Berufskläger (für Kenner der Szene: mit Zustelladresse in Dubai) hatte mit einem Aktienanteil von 0,0001% eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der E‑AG über eine Sachkapitalerhöhung erhoben; die Beteiligung war zuvor mit der F‑AG verabredet worden. Sie ist daraufhin gescheitert. Ein Aktionär der F‑AG, der seine Aktien als Sacheinlage hatte einbringen wollen, obsiegt mit seiner Schadensersatzklage über 50 000 €.
Das LG befindet: Es gilt die …
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