SdK zur HV-Saison 2007 und zum Anfechtungsrecht

Die Schutz­ge­mein­schaft der Kapi­tal­an­le­ger e.V. hat Unter­la­gen zur Stei­ge­rung der HV-Prä­sen­zen in der Sai­son 2007 (wie­der >50% bei den DAX-Gesell­schaf­ten) vor­ge­legt. Trotz der nun erreich­ten Ver­bes­se­rung der Teil­nahme der Aktio­näre for­dert die SdK wei­tere Anstren­gun­gen von den Unter­neh­men, um eine Erhö­hung der HV-Prä­sen­zen zu errei­chen. Dazu kann ins­be­son­dere die Mög­lich­keit für eine Inter­net­teil­nahme an der HV bei­tra­gen. … Aber auch ein HV-Prä­senz-Bonus” … sollte end­lich als Anreiz ein­ge­führt wer­den. (Er setzt nicht per­sön­li­che Teil­nahme, son­dern nur Prä­senz der Aktio­närs­stim­men voraus.)” 

Die SdK geht auch auf den Miss­brauch des Anfech­tungs­rechts ein. Sie wen­det sich gegen die Neben­in­ter­ve­ni­en­ten-Tritt­brett­fah­re­rei, sieht die Kla­gen von Berufs­op­po­nen­ten hin­ge­gen als eine Art Robin Hood-Methode gegen den Groß­ak­tio­när (dazu K.W. Frei­tag, Der …

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BMJ prüft Maßnahmen gegen räuberische Aktionäre”

Auf der 6. Kon­fe­renz zum Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex ging die Bun­des­mi­nis­te­rin für Jus­tiz auf die Pro­ble­ma­tik erpres­se­ri­scher Anfech­tungs­kla­gen gegen Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung ein und kün­digte die Über­prü­fung der ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen an. 

 

In der Dis­kus­sion (Video — s. ab Min. 24.30) wurde diese Frage behan­delt; dort ergriff auch der Lei­ter des Refe­rats Gesell­schafts­recht im BMJ das Wort.

 

Joa­chim Jahn berich­tet dar­über in der heu­ti­gen FAZ:

 

Die Res­sort­che­fin beob­achte mit Sorge die wach­sende Szene kla­ge­freu­di­ger Klein­ak­tio­näre, denen es nicht ums große Ganze geht“. Ihr im Minis­te­rium dafür zustän­di­ger Experte, Ulrich Sei­bert, habe den Auf­trag, etwaige Geset­zes­än­de­run­gen zu prü­fen. Sei­bert wies dar­auf hin, dass zwar mit einer Reform des Akti­en­ge­set­zes

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AG: keine Kostenerstattung für streitgenössischen Nebeninterventienten bei Klagerücknahme

Ist eine Kos­ten­frage ein Thema für die Unter­neh­mens­recht­li­chen Noti­zen”? Ja, denn es geht um die Anfech­tung von Beschlüs­sen der Haupt­ver­samm­lung einer AG. Der am 18.6.2007 (II ZB 23/06) ergan­gene Beschluss ist dem BGH immer­hin eine Pres­se­mit­tei­lung wert. Keine Kos­ten­par­al­le­li­tät bei streit­ge­nös­si­scher Neben­in­ter­ven­tion” ent­schei­det der II. Zivil­se­nat des BGH. Das bedeu­tet das Aus für die zuletzt im Ger­ling-Ver­gleich prak­ti­zierte Masche: sich mit null Auf­wand an eine Anfech­tungs­klage hän­gen und bei der ver­gleichs­wei­sen Erle­di­gung von der dem Klä­ger güns­ti­gen Kos­ten­re­ge­lung pro­fi­tie­ren. Künf­tig muss die­ser Neben­in­ter­ve­ni­ent seine Kos­ten selbst tra­gen. Damit ist immer­hin eine Ein­nah­me­quelle ver­stopft; sie hat zuletzt sogar das Lager der Berufs­op­po­nen­ten ent­zweit (FAZ v. 16.6.2007). …

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HV: Die Mitternachtsstund‚- ein Nichtigkeitsgrund

Das LG Düs­sel­dorf (Urt. v. 16.05.2007; Az. 36 O 99/06) ist der Auf­fas­sung, dass Beschlüsse einer erst nach Mit­ter­nacht been­de­ten Haupt­ver­samm­lung nich­tig sind. 

Die Nich­tig­keits­folge ergibt sich aus § 241 Nr. 1 AktG. Danach ist ein Beschluss nich­tig, der unter Ver­stoß gegen § 121 Abs. 2 u. 3 AktG zustande gekom­men ist. Nach § 121 Abs. 3 Satz 2 ist mit der Ein­la­dung zur Haupt­ver­samm­lung ledig­lich der Beginn der Haupt­ver­samm­lung zu bestim­men. Das vor­aus­sicht­li­che Ende der­sel­ben muss nicht bekannt gemacht wer­den. Wird aller­dings die Haupt­ver­samm­lung am nächs­ten Tage fort­ge­führt, liegt gleich­wohl ein Feh­ler vor, im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG. Es ist gerade Sinn und Zweck der Zeit­an­gabe nach Abs. …

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Internet und HV: Von der Halle ins Netz”

Mit die­ser Schlag­zeile berich­tet das Han­dels­blatt (Druck­aus­gabe v. 10.5., S. 2) über den deut­lich zuneh­men­den Inter­net­ein­satz bei den Haupt­ver­samm­lun­gen von DAX30-Gesell­schaf­ten in die­sem Jahr. Bei der HV der Alli­anz SE waren 4 400 Aktio­näre per­sön­lich anwe­send, 13 500 Aktio­näre haben über das Inter­net (gesell­schafts­be­nann­ter Ver­tre­ter) abge­stimmt. Die damit reprä­sen­tierte Kapi­tal­quote belief sich auf 5%, was zeigt, dass in ers­ter Linie Klein­ak­tio­näre von der Inter­net­be­tei­li­gung Gebrauch mach­ten. Inter­es­sant ist auch der Befund, dass sich die (Kapital-)Präsenz (wozu die Inter­net­ak­tio­näre” zäh­len) erhöht hat. Bei 17 DAX-Gesell­schaf­ten erreicht sie 55% (gegen­über 48,7% im Vorjahr). 

Der Arti­kel kann ange­for­dert durch: Mail an forward@​handelsblatt.​com, Betreff: Netz (Leer­zei­chen) 2 (Leer­zei­chen) Mail­adresse des Empfängers. 


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Ersatzansprüche der AG und Aktionärsanträge

Wie kön­nen Aktio­näre dar­auf drin­gen, dass Ersatz­an­sprü­che der Gesell­schaft gel­tend gemacht wer­den? Das ist in fast jeder HV-Sai­son ein Thema, und beson­ders inter­es­sant dann, wenn Vor­stand und Auf­sichts­rat selbst vor­schla­gen, dem Ex-Vor­stands­mit­glied die Ent­las­tung zu ver­wei­gern. Frei­lich würde auch eine erteilte Ent­las­tung kei­nen Ver­zicht auf Ersatz­an­sprü­che bedeu­ten (§ 120 II 2 AktG). Eine Abrech­nung” im Rah­men der Ent­las­tungs­ent­schei­dung ist weder im Guten noch im Bösen mög­lich.

  1. Gegen­an­trag: Anträge von <ein­zel­nen> Aktio­nä­ren” sind zugäng­lich zu machen, wenn sie zu einem bestimm­ten Punkt der Tages­ord­nung” gestellt wer­den (§ 126 I AktG). Lau­tet die­ser Punkt der Tages­ord­nung Ent­las­tung”, so kann der Gegen­an­trag” eigent­lich nur die Ableh­nung des Beschluss­vor­schlags von Vor­stand und Auf­sichts­rat
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Wettbewerb der Hauptversammlungskulturen

Die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie ver­langt von den Mit­glied­staa­ten, dass diese den Akti­en­ge­sell­schaf­ten weit­ge­hende Sat­zungs­frei­heit gewäh­ren für die Teil­habe an der Haupt­ver­samm­lung. In Zukunft kön­nen ganz unter­schied­li­che Haupt­ver­samm­lungs-Modelle ent­wi­ckelt wer­den. Wäh­rend die einen Gesell­schaf­ten wei­ter (nur) auf die Tra­di­ti­ons­ver­an­stal­tung im Saal set­zen, kön­nen andere Gesell­schaf­ten eine fast belie­bige Mischung aus Prä­senz- und Online­teil­nahme anbie­ten. Die Funk­tio­nen der Haupt­ver­samm­lung (Infor­ma­tion, Kom­mu­ni­ka­tion und Ent­schei­dung) wer­den künf­tig im Wett­be­werb um die beste Lösung erfüllt wer­den. — Mehr dar­über in der März­aus­gabe von Status:Recht und in einem Bericht von Joa­chim Jahn in der FAZDeut­sche Aktio­näre ste­hen vor vir­tu­el­ler Zukunft.

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