Die turbulente Hauptversammlung der Volkswagen AG, die vorgestern am späten Abend noch zu Ende ging, hat die Frage aufgeworfen: Was gälte wohl um Mitternacht? Muss dann abgebrochen werden oder kann man am Folgetag weitermachen? Das Aktiengesetz gibt darauf keine Antwort. Es legt fest, dass die Einberufung die „Zeit der Hauptversammlung” zu enthalten hat (§ 121 III 1 AktG). Damit ist der Beginn der HV gemeint (Tag, Uhrzeit), nicht der Zeitraum. Die Möglichkeit der Fortsetzung am nächsten Tag wird also durch die Formulierung des Gesetzes nicht ausgeschlossen. Nach dem Sinn und Zweck ist allerdings anzunehmen, dass nicht eine beliebige Fortsetzung der einmal begonnenen HV zulässig ist. Die Aktionäre richten sich auf einen zeitlichen Rahmen ein, der grundsätzlich …
WeiterlesenKategorie: Aktiengesellschaft
Ein Frage-Antwort-Spiel zu den VW-Vorstandsvergütungen
Eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Vergütungen von Vorständen bei der VW-AG und die Antworten der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/8746). Zum Teil kluge Fragen, zum Teil aber auch nicht („Wendet die Bundesregierung die Gesetzgebung zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an …?”). Im Hinblick auf die erfragte „Verschärfung des bisherigen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung” verweist die Bundesregierung auf die andauernden Verhandlungen über die weitergeführte Aktionärsrechterichtlinie, die eine Stärkung des Vergütungsvotums der Hauptversammlung bringen könnte.…
Weiterlesen„Aktionärsverpflegung, Verpflegungsaktionäre und Aktienrecht“
- Die kulinarische Hauptversammlung
- Kostenlose Hauptversammlungsverpflegung als verbotene Einlagenrückgewähr?
- Verpflegungsmängel und Beschlussanfechtung
- Verpflegungsaktionäre und Subtraktionsverfahren
Wie geht es eigentlich der Aktionärsrechte-Richtlinie?
Die schnelle Antwort lautet: sehr gut, sie ist seit 2007 in Kraft und 2009 mit dem ARUG umgesetzt worden. Doch die Frage zielt heute auf die Erweiterung dieser Richtlinie „im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre” — so der Titel des Vorschlags der EU-Kommission vom April 2014. Das ist schon über zwei Jahre her. Das Europäische Parlament hat in der 1. Lesung im Juli 2015 erhebliche Änderungsvorstellungen geäußert; vor allem hat das EP einen neuen Artikel eingebaut über Offenlegungspflichten der Unternehmen zum Ergebnis vor Steuern aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (sog. Country-by-Country Reporting, CBCR). Das hat mit den Aktionärsrechten nichts zu tun, insofern ist diese Richtlinie ersichtlich die falsche Adresse. Aber politisch …
Weiterlesen„Die Hauptversammlung ist in einer Sinnkrise“
Aus einem Interview mit Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV); das Gespräch führte Marc Tüngler, DSW e.V. Erstveröffentlichung BOARD 2/2016; weitere Veröffentlichung GoingPublic.
BOARD: Die Hauptversammlungen werden oftmals von der Verwaltung als zu lang, träge und lästig empfunden? Warum ist das Ihrer Ansicht nach so?
Seibert: „Das sind traditionelle Einschleifungen. Man hat über Jahrzehnte Angstreflexe aufgebaut vor den Anfechtungsklagen wegen formaler Fehler und mangelnder Beantwortung von Fragen. Das Aktienrecht hat sich aber geändert. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass eine normale Hauptversammlung nicht länger als 2 – 4 Stunden dauern sollte, das Geschäftsmodell erpresserischer Kläger funktioniert seit UMAG und ARUG nicht mehr. Die Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse mit Registersperre sind um bis zu 90…
WeiterlesenBGH zum Media-Saturn-Gesellschafterstreit
Mitteilung der Pressestelle des BGH
(Hervorhebung unten von mir; die Urteilsgründe liegen meistens erst in einigen Wochen vor)
Bundesgerichtshof entscheidet über die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH
Urteil vom 12. April 2016 – II ZR 275/14
Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage einer Gesellschafterin der Media-Saturn-Holding abgewiesen und dabei über die Grenzen der Pflicht eines Gesellschafters zur Zustimmung zu Beschlussanträgen entschieden.
Bei der beklagten GmbH handelt es sich um die Konzernholdinggesellschaft der Media-Saturn-Gruppe. Die Media-Saturn-Märkte werden als Enkelgesellschaften der Beklagten betrieben. Dabei wird regelmäßig für jeden Markt eine eigene Gesellschaft gegründet, die dann die erforderlichen Mietverträge abschließt.
Die Klägerin ist an der Beklagten mit 21,62 %, die Streithelferin der Beklagten, ein Konzernunternehmen der Metro …
WeiterlesenZwischenbilanz: Gesellschaftsrecht in der 18. Legislaturperiode
Die zweite Halbzeit läuft, was ist geschehen und was kommt noch? Dazu Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV) in der Sonderausgabe HV-Recht des HV-Magazins 2016.
Zum Ausblick: „Es bleibt noch einiges auf der Agenda. So müssen wir mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, die am 25. Juni 2015 in Kraft getreten ist, eine Regelung zur Meldung der Beneficial Owners (wirtschaftliche Eigentümer) aller Handelsgesellschaften und sonstiger juristischer Personen in einem Beneficial-Ownership-Register vorlegen. Es geht dabei nicht nur um wesentliche Anteilseigner, sondern auch um deren eventuelle Hintermänner. Das könnte ein bürokratisches Monster werden – das werden wir vermeiden!
Ferner haben wir die SUP-Richtlinie und — für die Aktiengesellschaften vor allem von Interesse — die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie zu erwarten. …
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