Der EuGH hat heute erwartungsgemäß festgestellt, dass das VW-Gesetz gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 56 EG) verstößt. Spätestens nach Aufhebung des Gesetzes kann und will Porsche wirklich die vollen (> 30%) der Stimmrechte ausüben und ist nicht mehr bei 20% eingefroren. Danach erst „hält” mE Porsche die Stimmrechte iSv § 29 Abs. 2 WpÜG. Damit ist dann die Kontrolle über die Zielgesellschaft VW AG erlangt und ein Pflichtangebot zu machen. Freilich zu den Durchschnittspreisen der letzten drei Monate (§ 5 WpÜG-AngVO iVm § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG). Dies sind zurzeit ca 146 Euro. …
WeiterlesenKategorie: Aktiengesellschaft
Schadensersatz wegen missbräuchlicher Anfechtungsklage
Die FAZ berichtet: Das Landgericht Frankfurt hat einen der führenden Berufskläger gegen Aktiengesellschaften wegen „Rechtsmissbrauchs” zu Schadensersatz verurteilt. Das Verhalten des Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf sei „sittenwidrig” gewesen, heißt es in dem noch unveröffentlichten Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Er muss dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde.
Und Martin Peltzer unterbreitet in der Rubrik „Recht&Steuern” Vorschläge, wie man „Schluss mit der Erpressung” machen kann:
„Die Anfechtung sollte voraussetzen, dass Kläger einzeln oder gemeinsam über Aktiennennwerte von mindestens 100 000 Euro verfügen. Die Konzentration der Zuständigkeit auf ein Landgericht je …
Diskussion um das Depotstimmrecht
Der Deutsche Sparkassen– und Giroverband hat einen Vorstoß zur „Deregulierung“ des Vollmachtstimmrechts der Kreditinstitute unternommen. Die Banken sollen keine eigenen Vorschläge zur Stimmrechtsausübung mehr machen müssen. Wenn der Depotkunde eine entsprechende Dauervollmacht erteilt hat, sollen die Stimmrechte gemäß den Verwaltungsvorschlägen ausgeübt werden.
Baums lehnt diesen Vorschlag in einem jüngst veröffentlichten Arbeitspapier im Kern ab und plädiert für eine Förderung von „anerkannten Aktionärsvereinigungen”:
… Weiterlesen„Dem Vorschlag der Verbände sollte in seiner gegenwärtigen Form nicht gefolgt werden. Er würde voraussichtlich nicht zu einer maßgeblichen Erhöhung der Präsenzen führen. Rechtspolitisch bedenklich erscheint, daß die Depotinstitute sich verpflichten, auf der Basis einer Dauervollmacht mit einer u.U. in den Geschäftsbedingungen versteckten generellen Weisung unbesehen den Verwaltungsvorschlägen zu folgen.
Überzeugend am Vorstoß der Verbände erscheint
Daimler
Mit fast 99% Zustimmung wurde auf der gestrigen außerordentlichen Hauptversammlung die Umbenennung der DaimlerChrysler AG in Daimler AG beschlossen. Doch wozu mussten 5 000 Aktionäre (die 51,6% des Kapitals repräsentierten) nach Berlin reisen? Hätte man diesen schlichten Akt (Daimler – ja oder nein) auch durch eine Abstimmung im Internet durchführen können (zu einem Promilleteil der Kosten einer Tagesveranstaltung auf dem Berliner Messegelände)? Dann könnte sich jeder registrierte Aktionär (Namensaktie!) ohne Weiteres beteiligen; der Aufwand einer persönlichen Teilnahme bzw. einer Vertreterbestellung entfiele. Auch die Diskussion über den Namensbestandteil „Benz” wäre über ein Board der Gesellschaft im Internet zu führen.
Diese moderne und alle Aktionäre erreichende Art der Beschlussfassung ist in Deutschland noch nicht möglich. Das …
WeiterlesenDas Anfechtungsklagemilieu …
… gewisser Kreise beleuchtet Joachim Jahn in der FAZ mit interessanten Details aus deren Binnenkommunikation.
Der Ruf nach Einführung einer Mindestschwelle für Anfechtungsklagen wird lauter (so Gehb, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Handelsblatt v. 27.9.2007).
Damit wäre der Anachronismus beseitigt, dass der Inhaber einer Aktie im Wert von z.B. 20 Euro faktisch eine Milliardentransaktion blockieren kann. Denkbar wäre auch eine gestufte Lösung: es bleibt bei der Individualklage, aber sie wirkt erst ab 5% eintragungshemmend (was ggf. im Freigabeverfahren überwunden werden muss).
…
Änderung des Rechts des Namensaktie durch das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenenRisiken
Das BMF hat jetzt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken vorgelegt. Nach dessen Art. 3 soll § 67 Aktiengesetz dahin geändert werden, dass die Eintragung als „Ermächtigter” stets offenzulegen ist und die Satzung eine solche Eintragung ausschließen oder einschränken kann. Ferner hat der Eingetragene der Gesellschaft auf deren Verlangen mitzuteilen, inwieweit ihm die Aktien, als deren Inhaber er im Aktienregister eingetragen ist, auch gehören. Ist dies nicht der Fall, so muss er die Daten desjenigen mitteilen, für den er die Aktien hält. Auch diese Person muss mitteilen, ob ihr die Aktien gehören. Ist dies nicht der Fall, setzt sich die Auskunftspflicht entsprechend fort. Drastische Sanktion bei Verletzung: keine Rechte aus den Aktien.
Die Begründung …
WeiterlesenEinsichtsrecht des besonderen Vertreters (§ 147 II AktG)
Das Landgericht München I ( 5HK O 12570/07) hat am 6.9.2007 den von der Hauptversammlung der HVB AG bestellten „besonderen Vertreter” (RA Dr. Heidel) mit umfassenden Einsichtsbefugnissen ausgestattet. Das interessante und ausführlich begründete Urteil, das soweit ersichtlich erstmals zu den Informationsrechten des besonderen Vertreters Stellung nimmt, gibt es hier (PDF, 2 MB).
Das OLG München hat in der Berufungsentscheidung v. 28.11.2007 hingegen die Befugnisse deutlich eingeengt.
Hintergrund der Bestellung als „besonderer Vertreter” war die Veräußerung der Bank Austria Creditanstalt AG durch die HVB an die italienische UniCredit (s. auch diesen Eintrag).
Das LG München I befand: Der besondere Vertreter …
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