Internet und HV: Von der Halle ins Netz”

Mit die­ser Schlag­zeile berich­tet das Han­dels­blatt (Druck­aus­gabe v. 10.5., S. 2) über den deut­lich zuneh­men­den Inter­net­ein­satz bei den Haupt­ver­samm­lun­gen von DAX30-Gesell­schaf­ten in die­sem Jahr. Bei der HV der Alli­anz SE waren 4 400 Aktio­näre per­sön­lich anwe­send, 13 500 Aktio­näre haben über das Inter­net (gesell­schafts­be­nann­ter Ver­tre­ter) abge­stimmt. Die damit reprä­sen­tierte Kapi­tal­quote belief sich auf 5%, was zeigt, dass in ers­ter Linie Klein­ak­tio­näre von der Inter­net­be­tei­li­gung Gebrauch mach­ten. Inter­es­sant ist auch der Befund, dass sich die (Kapital-)Präsenz (wozu die Inter­net­ak­tio­näre” zäh­len) erhöht hat. Bei 17 DAX-Gesell­schaf­ten erreicht sie 55% (gegen­über 48,7% im Vorjahr). 

Der Arti­kel kann ange­for­dert durch: Mail an forward@​handelsblatt.​com, Betreff: Netz (Leer­zei­chen) 2 (Leer­zei­chen) Mail­adresse des Empfängers. 


Weiterlesen

Das offizielle Aktionärsforum – nichts los

Das Aktio­närs­fo­rum im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger scheint nicht in die Gänge zu kom­men. Hätte die Aktio­närs­ver­ei­ni­gung DSW ihre all­ge­mei­nen Auf­for­de­run­gen nicht bei so vie­len Gesell­schaf­ten plat­ziert, würde ein­ein­halb Jahre nach Ein­füh­rung des § 127a AktG kaum ein Ein­trag zu ver­zeich­nen sein. 

  • Bei Thys­sen­Krupp (HV Januar 2007) wurde hart um die Ent­sen­de­rechte der Krupp-Stif­tung gestrit­ten, woge­gen sich ins­be­son­dere der Ver­ein insti­tu­tio­nel­ler Pri­vat­an­le­ger aus­sprach – aber zu einer Auf­for­de­rung im Aktio­närs­fo­rum kam es nicht. 
  • Bei Daim­ler­Chrys­ler (HV April 2007) haben die Aktio­näre Ekke­hard Wen­ger und Leon­hard Knoll eine Erwei­te­rung des Tages­ord­nung gem. § 122 I AktG um 14 Punkte erreicht – aber das Aktio­närs­fo­rum links lie­gen gelassen. 
  • Bei der Volks­wa­gen AG (HV April 2007) wollte eine Aktio­närs­gruppe Scha­den­er­satz­kla­gen gegen das
Weiterlesen

Institut für Unternehmensrecht: Drei neue Arbeitspapiere

In den Arbeits­pa­pie­ren des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht („CBC-RPS“) sind drei neue Werke erschie­nen:

  • Tobias Trö­ger (Uni­ver­si­tät Tübin­gen) unter­sucht in Cor­po­rate Gover­nance in a Via­ble Mar­ket for Secon­dary Lis­tings die Ursa­chen des Erfolgs des bri­ti­schen Kapi­tal­markts im Wett­be­werb um Emit­ten­ten in den letz­ten Jah­ren, ins­be­son­dere im Ver­hält­nis zur New York Stock Exchange. Im Mit­tel­punkt sei­ner Betrach­tun­gen steht die legal bonding“-These, wonach sich die Vor­teil­haf­tig­keit des durch den Kapi­tal­markt­platz gewähl­ten Rechts­sys­tems in der von den Inves­to­ren ver­lang­ten Risi­ko­prä­mie und damit in gerin­ge­ren Kapi­tal­kos­ten nie­der­schla­gen soll. Trö­ger belegt am Bei­spiel des Lon­do­ner Alter­na­tive Invest­ment Mar­ket (AIM), dass andere Fak­to­ren als ein stren­ges Rechts­sys­tem für die Attrak­ti­vi­tät eines Markt­plat­zes ursäch­lich sein kön­nen.
  • Ulrich Noack stellt in Die neue Unter­neh­mens­pu­bli­zi­tät
Weiterlesen

Ersatzansprüche der AG und Aktionärsanträge

Wie kön­nen Aktio­näre dar­auf drin­gen, dass Ersatz­an­sprü­che der Gesell­schaft gel­tend gemacht wer­den? Das ist in fast jeder HV-Sai­son ein Thema, und beson­ders inter­es­sant dann, wenn Vor­stand und Auf­sichts­rat selbst vor­schla­gen, dem Ex-Vor­stands­mit­glied die Ent­las­tung zu ver­wei­gern. Frei­lich würde auch eine erteilte Ent­las­tung kei­nen Ver­zicht auf Ersatz­an­sprü­che bedeu­ten (§ 120 II 2 AktG). Eine Abrech­nung” im Rah­men der Ent­las­tungs­ent­schei­dung ist weder im Guten noch im Bösen mög­lich.

  1. Gegen­an­trag: Anträge von <ein­zel­nen> Aktio­nä­ren” sind zugäng­lich zu machen, wenn sie zu einem bestimm­ten Punkt der Tages­ord­nung” gestellt wer­den (§ 126 I AktG). Lau­tet die­ser Punkt der Tages­ord­nung Ent­las­tung”, so kann der Gegen­an­trag” eigent­lich nur die Ableh­nung des Beschluss­vor­schlags von Vor­stand und Auf­sichts­rat
Weiterlesen

Wettbewerb der Hauptversammlungskulturen

Die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie ver­langt von den Mit­glied­staa­ten, dass diese den Akti­en­ge­sell­schaf­ten weit­ge­hende Sat­zungs­frei­heit gewäh­ren für die Teil­habe an der Haupt­ver­samm­lung. In Zukunft kön­nen ganz unter­schied­li­che Haupt­ver­samm­lungs-Modelle ent­wi­ckelt wer­den. Wäh­rend die einen Gesell­schaf­ten wei­ter (nur) auf die Tra­di­ti­ons­ver­an­stal­tung im Saal set­zen, kön­nen andere Gesell­schaf­ten eine fast belie­bige Mischung aus Prä­senz- und Online­teil­nahme anbie­ten. Die Funk­tio­nen der Haupt­ver­samm­lung (Infor­ma­tion, Kom­mu­ni­ka­tion und Ent­schei­dung) wer­den künf­tig im Wett­be­werb um die beste Lösung erfüllt wer­den. — Mehr dar­über in der März­aus­gabe von Status:Recht und in einem Bericht von Joa­chim Jahn in der FAZDeut­sche Aktio­näre ste­hen vor vir­tu­el­ler Zukunft.

Weiterlesen

Kosten und Nutzen der Regulierung börsennotierter Unternehmen

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut e.V. hat jetzt die Ergeb­nisse einer Umfrage zu den Regu­lie­run­gen für bör­sen­no­tierte Unter­neh­men ver­öf­fent­licht, die im Som­mer 2006 unter allen deut­schen Emit­ten­ten durch­ge­führt wurde: Stu­die (82 S.)

Erst­mals liegt damit ein umfas­sen­des und dif­fe­ren­zier­tes Mei­nungs­bild aus Per­spek­tive der von den Kapi­tal­markt­re­gu­lie­run­gen betrof­fe­nen Unter­neh­men vor. Der Grund­te­nor der Ant­wor­ten lässt deut­lich erken­nen, dass die Balance aus not­wen­di­gem Anle­ger­schutz und der ebenso wich­ti­gen Begren­zung der für die Unter­neh­men resul­tie­ren­den Gesamt­be­las­tun­gen in vie­len Berei­chen ver­lo­ren gegan­gen ist.” (Vor­wort)

Weiterlesen

Taschenkontrolle bei HV als Teilnahmehindernis

Die Nicht­zu­las­sung eines Aktio­närs zur Haupt­ver­samm­lung gilt idR als ein Anfech­tungs­grund für die dort gefass­ten Beschlüsse. Wenn ein Aktio­när wegen einer über­mä­ßi­gen Sicher­heits­kon­trolle auf die Teil­nahme ver­zich­tet, so kann dies einer Teil­nah­me­ver­wei­ge­rung gleich­ste­hen. Das OLG Frank­furt hat dazu aus­ge­führt (Urt. v. 16.2.20075 W 43/06):

 Kör­per­li­che und sons­tige Durch­su­chun­gen wie die Kon­trolle mit­ge­führ­ter Taschen stel­len in aller Regel erheb­li­che Ein­griffe in das Per­sön­lich­keits­recht dar. Des­halb darf zum Bei­spiel ein Super­markt Taschen­kon­trol­len grund­sätz­lich nur dann ver­lan­gen, wenn ein kon­kre­ter Ver­dacht auf Laden­dieb­stahl vor­liegt (BGH NJW 1994,188, 189). Per­so­nen- und Gepäck­kon­trol­len (Sicher­heits­kon­trol­len) im Zugangs­be­reich zum Ver­samm­lungs­saal einer Haupt­ver­samm­lung gehö­ren dage­gen auch dann zu den Befug­nis­sen des

Weiterlesen