(Michael Beurskens, LL.M. (University of Chicago), LL.M. (Düsseldorf))
Nachdem das als Diskussionsentwurf im Jahr 2004 kurz aufgetauchte Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz nach enormem Protest aus Wissenschaft und Industrie innerhalb kürzester Zeit wieder in der Schublade verschwand, und auch trotz entsprechender Diskussion im Koalitionsvertrag keine entsprechenden Pläne fixiert wurden, nehmen Aktionärsverbände die IKB-Krise zum Anlass für erneute Forderungen nach einem derartigen Gesetz.
Ob dies wirklich sinnvoll ist, mag aber zu Recht bezweifelt werden. Nicht ohne Grund hält die Rechtsprechung an ihren strengen Beweisanforderungen fest, zuletzt in zwei BGH-Urteilen vom 4. Juni 2007. Denn einerseits droht den Managern dabei eine existenzvernichtende Außenhaftung (eine Versicherung gegen eine Haftung für vorsätzliche Falschinformationen ist unmöglich, bei grober Fahrlässigkeit ist der Risiko unüberschaubar …
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