DJT-Abteilung Wirtschaftsrecht: Thesen der Referenten

Nach dem Juris­ten­tags­gut­ach­ten Haas sind jetzt auch die The­sen der drei Refe­ren­ten publi­ziert wor­den (gedruckt; lei­der nicht auf der — nicht gerade benut­zer­freund­li­chen — Seite des DJT erhältlich). 

Das über­re­gu­lierte Sys­tem der Kapi­tal­auf­brin­gung wird von allen Refe­ren­ten kri­ti­siert. Hirte und J.Vetter wol­len die prä­ven­tive Kon­trolle durch das Regis­ter­ge­richt auf­ge­ben. Die Beweis­last für die Erbrin­gung der Ein­lage und deren Voll­wer­tig­keit habe der Gesell­schaf­ter zu tragen. 

Klein­diek und J.Vetter hal­ten am Min­dest­ka­pi­tal fest. 

Klein­diek ver­tei­digt auch die Recht­spre­chungs­re­geln zum Eigen­ka­pi­tal­er­satz. Er wen­det sich fer­ner gegen die vom MoMiG vor­ge­se­hene objek­tive Rang­rück­stu­fung von Gesell­schaf­ter­kre­di­ten inner­halb einer Jah­res­frist; den Gesell­schaf­tern müsse in der Insol­venz der Nach­weis gestat­tet sein, dass ihre Finan­zie­rungs­leis­tung keine eigen­ka­pi­ta­ler­set­zende Funk­tion” hatte. 

Klein­diek wen­det sich gegen die Erset­zung bilan­zi­el­ler Aus­schüt­tungs­sper­ren durch …

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Kaufmann mit beschränkter Haftung oder Ein-Personen-GmbH?

Wer die Wahl hat … Aber noch gibt es keine Wahl, denn die Rechts­fi­gur des Kauf­manns mit beschränk­ter Haf­tung” müsste erst geschaf­fen wer­den. Bay­ern hat einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt. Er ist in der Fach­li­te­ra­tur (K. Schmidt DB 2006, 1095) auf Kri­tik gesto­ßen. Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer hat sich jetzt dazu geäußert: 

Das Insti­tut des Kauf­manns mit beschränk­ter Haf­tung kann ins­be­son­dere für Klein­ge­wer­be­trei­bende eine inter­es­sante Alter­na­tive zur GmbH dar­stel­len. Da sie anders als bei der GmbH keine neue juris­ti­sche Per­son und damit kein neues Rechts­sub­jekt schafft, son­dern ledig­lich die in dem einen Rechts­sub­jekt vor­han­de­nen Ver­mö­gens­mas­sen trennt, stellt sie an diese Tren­nung beson­dere Anfor­de­run­gen der Defi­ni­tion, Trans­pa­renz und Quan­ti­fi­zie­rung. …
Der Vor­teil des Kauf­manns mit beschränk­ter Haf­tung zum …

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Aufwand für Unternehmensgründung: Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage

Wir fra­gen die Bun­des­re­gie­rung:
 1. Wel­cher Zeit­raum wird in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land im Durch­schnitt – auf­ge­glie­dert nach Bun­des­län­dern und Gesell­schafts­rechts­for­men – benö­tigt, um ein Unter­neh­men zu grün­den?
 2. Wel­cher Zeit­raum wird hier­bei alleine für die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter benö­tigt?
 3. Wel­cher Zeit­raum wird ent­spre­chend in den ande­ren Mit­glied­staa­ten für eine Unter­neh­mens­grün­dung benötigt?” 

Diese und 15 wei­tere detail­lierte Fra­gen vor allem zur Unter­neh­mens­grün­dung stellte die FDP-Frak­tion am 30.6.2006 der Bun­des­re­gie­rung. Hin­ter­grund ist die Vor­gabe des Euro­päi­schen Rates zur För­de­rung klei­ne­rer und mitt­le­rer Unter­neh­men. Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung geant­wor­tet (Link zur Druck­sa­che 16/2251 funk­tio­niert bis­lang lei­der nicht). 

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DJT-Gutachten (Raiser) zum Mitbestimmungsrecht vorgelegt

In die­sen Tagen ist ein dicker Band mit den Gut­ach­ten zum 66. Deut­schen Juris­ten­tag aus­ge­lie­fert wor­den. Das Gut­ach­ten über Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung vor dem Hin­ter­grund euro­pa­recht­li­cher Ent­wick­lun­gen” hat Tho­mas Rai­ser erstat­tet. Er war 1978 der Haupt­pro­zeß­be­voll­mäch­tigte der dama­li­gen Bun­des­re­gie­rung im Mit­be­stim­mungs­pro­zess vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, als es um die Ver­tei­di­gung des Mit­bestG 1976 ging. Und auch 2006 emp­fiehlt er, die pari­tä­ti­sche Beset­zung des Auf­sichts­rats unter Auf­recht­erhal­tung der Zweit­stimme des Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den nach §§ 29, 31 Mit­bestG bei­zu­be­hal­ten” (These 15). Ein­zu­füh­ren sei frei­lich eine Öff­nung des Geset­zes für (vor­ran­gige) Ver­ein­ba­rungs­lö­sun­gen nach dem Vor­bild der Rege­lun­gen bei der Euro­päi­schen Gesell­schaft (These 8). Zwin­gende Beset­zungs- und Vor­schlags­rechte der Gewerk­schaf­ten (§§ 7, 16 Mit­bestG) soll es zu Guns­ten einer Kon­kur­renz­lö­sung nicht …

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Heute im EU-Parlament: Entwicklungen und Perspektiven des Gesellschaftsrechts

Das Par­la­ment wird heute über den Bericht über die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen und die Per­spek­ti­ven des Gesell­schafts­rechts” des Rechts­aus­schus­ses (Bericht­erstat­ter: Sze­jna) bera­ten. Der Bericht drückt aus, was das Par­la­ment von der initia­tiv­be­rech­tig­ten Kom­mis­sion an Legis­la­tiv­ak­ten erwar­tet. Die Kom­mis­sion wird darin z.B. auf­ge­for­dert, bald einen Vor­schlag über das Sta­tut einer Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft (EPG — Euro-GmbH”) vor­zu­le­gen sowie den Vor­schlag einer Sitz­ver­le­gungs­richt­li­nie. Bedau­ert wird, dass die Kom­mis­sion kein kla­res Kon­zept von der Füh­rung euro­päi­scher Unter­neh­men ent­wi­ckelt hat, son­dern allem Anschein nach bei ver­schie­de­nen Pro­blem­stel­lun­gen Maß­nah­men ad hoc ergreift”. 

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Kaufmann mit beschränkter Haftung — § 4 HGB‑E

Bay­ern will, dass bun­des­ge­setz­lich ein Kauf­mann mit beschränk­ter Haf­tung” ein­ge­führt wird. 

Die neue Rechts­fi­gur soll als § 4 HGB gere­gelt wer­den: Der Kauf­mann kann seine Haf­tung für Ver­bind­lich­kei­ten des Han­dels­ge­wer­bes auf­be­stimmte Ver­mö­gens­ge­gen­stände gemäß den nach­fol­gen­den beson­de­ren Vor­schrif­ten beschränken.” 

Aus der Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs: Exis­tenz­grün­der, nicht­kauf­män­ni­sche Ein­zel­un­ter­neh­mer sowie ein­ge­tra­gene Kauf­leute kön­nen ihre Haf­tung mit der Ein­tra­gung der Firma und des haf­tungs­be­schrän­ken­den Zusat­zes in das Han­dels­re­gis­ter beschrän­ken. Die beschränkte Haf­tung ist zudem im Geschäfts­ver­kehr trans­pa­rent zu machen. Haf­tung in die­sem Sinn meint die Haf­tung für Ver­bind­lich­kei­ten des Han­dels­ge­wer­bes. Zivil­recht­lich fin­det in der Per­son des Kauf­manns eine Tren­nung zwi­schen dem pri­va­ten und dem für Ver­bind­lich­kei­ten des Han­dels­ge­wer­bes haf­ten­den Ver­mö­gen statt. Die Durch­füh­rung und Auf­recht­erhal­tung die­ser zivil­recht­li­chen Ver­mö­gens­tren­nung stellt …

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NRW will Basisgesellschaft mit beschränkter Haftung”

Der bis­her nur in Insi­der­krei­sen seit Herbst 2005 zir­ku­lie­rende Ent­wurf eines Geset­zes zur Ver­ein­fa­chung der Grün­dung von Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung (GVGG-Ent­wurf)” steht in einer geläu­ter­ten Fas­sung seit kur­zem beim NRW-Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums online. Das gericht­li­che Ver­fah­ren zur Ein­tra­gung einer GmbH im Han­dels­re­gis­ter soll ver­kürzt wer­den. Man will dem Vor­drin­gen aus­län­di­scher Gesell­schafts­for­men eigene attrak­tive Gesell­schafts­form ent­ge­gen zu stel­len, die sich hin­sicht­lich der Aus­ge­stal­tung des Innen­ver­hält­nis­ses wie auch der Rechts­be­zie­hun­gen nach außen, nament­lich auch des Gläu­bi­ger­schut­zes, in das deut­sche Gesamt-Rechts­sys­tem ein­fügt und damit für ihre Gesell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer, aber auch für die Geschäfts­part­ner, leicht ver­ständ­lich und hand­hab­bar ist.” 

Wesent­li­che Regeln für eine Basis-GmbH: 

  • Mus­ter­sat­zung (auf Grund Rechts­ver­ord­nung des BMJ). 
  • Grün­dung nur durch (höchs­tens 5) natür­li­che Personen. 
  • Stamm­ka­pi­tal: 2 
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