Vor 11 Jahren haben Baums und Randow gefordert (Arbeitspapier Nr. 1/95), den Markt für professionelle Stimmrechtsvertretung der Aktionäre wie folgt zu regulieren: „Die Mindestvoraussetzungen eines solchen Marktes sind die Zulassung nur professioneller Anbieter, eine Vergütung der Stimmrechtsvertreter durch die betroffenen Gesellschaften selbst, die Auswahl der Stimmrechtsvertreter durch die Hauptversammlung und endlich die Beschränkung weisungsfreier Stimmrechtsvertretung auf solche Vertreter, die keinerlei weitere Geschäftsbeziehungen mit dem kontrollierten Unternehmen unterhalten.” Insbesondere die Vergütung der Stimmrechtsvertreter durch die Gesellschaft stieß damals auf Ablehnung.
Wenn neueste Indikatoren zutreffen, könnte sich der beschworene Markt für Stimmrechtsvertretung ganz ohne diesen regulatorischen Aufwand bilden. Die FAZ v. 11.5.2006, S. 25 berichtet, dass die HV-Präsenzen wieder leicht zunehmen.
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