Der BMJV-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) ist jetzt den interessierten Kreisen zugeleitet worden. Und wie immer gilt: Die Leser der „Notizen” gehören dazu. Der Referentenentwurf entspricht bis auf zwei Gegenstände dem gescheiterten Regierungsentwurf 2013. Es fehlt die Regelung zur Vorstandsvergütung, die das Vorhaben in der vergangenen Wahlperiode zu Fall brachte. Neu ist die Regelung eines Nachweisstichtages („record date”) auch für die Namensaktie in § 123 Abs. 5 AktG‑E (21. Tag vor der HV).…
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Das Freigabeverfahren mal wieder – ein Durcheinander ohne den BGH
Der Aktionär muss durch Urkunden seinen Anteilsbesitz nachweisen, sonst unterliegt er im Freigabeverfahren (§ 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG). Das OLG Bamberg (Beschl. v. 9.12.2013 – 3 AktG 2/13) verlangt die Vorlage der Urschrift der Bankbestätigung binnen Wochenfrist. „Durch die Vorlage der Fotokopien wird der Urkundenbeweis nicht erbracht. Selbst eine beglaubigte Abschrift einer Privaturkunde ist … nicht geeignet, den Urkundenbeweis zu führen; sie unterliegt vielmehr der freien Beweiswürdigung”.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG gibt es nicht. „Der Beschluss ist unanfechtbar” (§ 246a Abs. 3 S. 4 AktG). Auch eine Divergenzvorlage an den BGH ist nicht vorgesehen. Sonst müsste sie erfolgen, denn …
Weiterlesen„Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ (Leitlinien)
Das BMJV hat heute „Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren” zur Geschlechterquote vorgestellt. Zunächst werden die „Vorgaben im Koalitionsvertrag” wiederholt (s. dazu hier). Dann folgen Vorstellungen dazu, wie die Quote umgesetzt werden soll. Es wird jeweils nach Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank quotiert (letzteres ist offenbar ein Problem für Gewerkschaften). Bei Nichteinhaltung der Quote sollen die „für das minderrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben (so. leerer Stuhl).” Zum Anwendungsbereich wird gesagt, es „handelt sich ausschließlich um Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).” Da kommt aber noch die SE hinzu … .
Die Leitlinien bringen gegenüber den Ankündigungen nichts Neues. Sie erscheinen als Ausdruck der rechtspolitischen und rechtstechnischen Problematik, einen Referentenentwurf wie angekündigt…
WeiterlesenFreigabeverfahren (Lit.)
Mit Hilfe des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG kann einem ggf. rechtswidrigen Beschluss der Hauptversammlung dennoch zur Bestandskraft verholfen werden. Kürzlich hat dazu ein Anwalt im Berliner Kreis bemerkt, er sei zwiegespalten: Von Montag bis Freitag nütze er dieses Verfahren professionell, am Samstag und Sonntag trüge er Bedenken. Im Folgenden sei auf zwei Bücher hingewiesen, die in diesem Sinne als Wochenendlektüre dienen mögen. Es handelt sich um eine Habilitations- und um eine Dissertationsschrift. Erstere stammt von Michael Nietsch (EBS Wiesbaden) mit dem einprägsamen Titel: „Freigabeverfahren”. Die zweite Arbeit von Christian Jocksch verfasst: „Das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG im System des einstweiligen Rechtsschutzes”. Beide Werke sind 2013 im Tübinger Verlag …
WeiterlesenFehlerhafte Aufsichtsratswahl: gesetzliche Regelung?
Sollte es eine gesetzliche Regelung für den Fall geben, dass eine Aufsichtsratswahl gerichtlich angegriffen wird? Mit dieser Frage hat sich am 27.2.2014 der Berliner Kreis zum Gesellschaftsrecht (s.u.) befasst. Anlass war das IKB-Urteil des BGH v. 19.2.2013 (II ZR 56/12), das grundsätzlich von einem rückwirkenden Amtsverlust ausgeht. Ein Teil der Diskutanten war der Auffassung, ein dringendes Regelungsbedürfnis bestehe nicht. Sehr selten werde der gesamte Aufsichtsrat neu und fehlerhaft bestellt, knappe Entscheidungen in Aufsichtsräten seien nicht üblich, die Handlungsfähigkeit sei somit in der Regel gegeben, mit den vom BGH gezeigten Ausnahmen könne man arbeiten. Ein anderer Teil sprach sich für ein Eingreifen des Gesetzgebers aus. Insoweit war man sich …
WeiterlesenAktienrechtsnovelle 2014
„Die Aktienrechtsnovelle 2013, die zwei Tage vor der Wahl gescheitert war (man lernt daraus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bundesrat gehen zu lassen, dass ein Einspruch der Länderkammer vom Bundestag nicht mehr überstimmt werden kann), muss wieder eingebracht werden. Sie enthält vieles, was in der letzten Wahlperiode breit diskutiert worden und unstreitig ist (u. a. zur umgekehrten Wandelanleihe, zur Vorzugsaktie etc., aber auch Regelungen zur Inhaberaktie, die internationalem Druck von FATF und G8 zur Bekämpfung von Geldwäsche nachkommen). Diese Novelle wird als Referentenentwurf erneut vorgelegt werden und sicher wird es wieder viele Wünsche geben, was man noch alles zusätzlich aufnehmen solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namensaktien in Deutschland gehören. …
WeiterlesenErheischt „anonymes Kapital“ die Montan-Mitbestimmung?
Das Mitbestimmungsgesetz möge in Richtung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes verändert werden. Dies hat der Bundestagspräsident Lammert (CDU) auf einer DGB-Veranstaltung angeregt (FAZ v. 13.2.2014). Dann würde das doppelte Stimmrecht des (letztlich von der Aktionärsseite gestellten) Aufsichtsrats-Vorsitzenden gestrichen. Es käme in Patt-Situationen auf das „weitere Mitglied” an, das auch als neutrale Person bezeichnet wird. An dem Vorstoß ist bemerkenswert, dass es dazu weder im Koalitionsvertrag noch im Wahlprogramm der Partei, welcher der Vorschlagende angehört, eine Aussage gibt. Daher mag man ihn als lediglich rhetorischen Versuchsballon ansehen. Hier interessiert die Begründung, mit der die „verfassungsrechtlichen Bedenken” vom Bundestagspräsidenten erkannt und abgetan wurden. Erkannt wurde, dass Eigentümerrechte arg eingeschränkt werden. Aber, so …
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