Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung (AKEIÜG) hat sich im aktuellen Heft „Der Betrieb” (Nr. 7/2016, S. 395) kritisch zum DCGK geäußert. Insbesondere werden die Aushöhlung des comply-or-explain-Prinzips und eine zunehmende „Verrechtlichung” beklagt. Der Arbeitskreis gelangt zu den folgenden Thesen:
- „Das dem angelsächsischen Rechtskreis entnommene Konzept comply-or-explain sichert dem Kodex ein Mindestmaß an Beachtung. Der Kapitalmarkt und andere Stakeholdergruppen sollen entscheiden, wie sie eventuelle Abweichungen von den Empfehlungen im Unternehmen bewerten. Das hinter dem Kodex stehende Prinzip der freiwilligen Selbstregulierung wurde in den vergangenen Jahren allerdings zunehmend durch die Übernahme von Standards in gesetzliche Regelungen sowie durch den Begründungszwang im Rahmen der Entsprechenserklärung konterkariert. Um die ursprünglich angestrebte